
Gewiss nicht!!
Aber wenn ein Schüler, im Unterricht, versehentlich Unterrichtsmaterial beschädigt (wir sprechen hier von einem Spielzeugauto, das in Physik für Versuche verwendet wurde), das auch umgehend dem Lehrer meldet und das Material, auf dessen Aufforderung hin, bereits am nächsten Tag ersetzt (und das auch noch doppelt), dann sehe ich die Sache eigentlich als erledigt an.
Dann kann der Lehrer doch nicht 2 Wochen später, vom Schüler verlangen, das kaputte Auto, das er als Muster für den Kauf des Ersatzes mitgenommen und danach weggeworfen hatte, wieder beizubringen.
Und ihm zudem, nachdem er ihm mitgeteilt hatte, das er es weggeworfen hat, zur Strafe 3 Stunden Hausmeisterdienst aufbrummen.
Und das obwohl er auch noch weiß, das mein Sohn einen gebrochenen Zeh hat. Unverhältnismäßiger geht es ja wohl nicht mehr!!!